Unterschiedliche Interessen

Das Lager der öffentlichen Feuerversicherer war gespalten. Auf der einen Seite gab es Bayern, Baden-Württemberg und Hessen mit staatlichen „Pflicht- und Monopolanstalten“ für die Feuerversicherung. In diesen Ländern mussten alle Gebäude versichert werden. 

Die Monopolanstalten neigten eher zu einer genossenschaftlichen Rückversicherung über den Verband. 

Auf der anderen Seite gab es Länder, in denen das staatliche Monopol längst aufgehoben war. Diese „Wettbewerbsversicherer“ waren vor allem die Provinzial-Anstalten im Gebiet des ehemaligen preußischen Staates in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. 

Die Wettbewerbsversicherer wollten eher einen externen Rückversicherer in Form einer Aktiengesellschaft gründen. 

Die öffentlichen Feuerversicherer, die 1950 in der Bundesrepublik Deutschland tätig waren

Schleswig-Holsteinische Brandkasse • Hamburger Feuerkasse • Hamburger Mobiliarfeuerkasse • Feuerversicherungsanstalt der Hansestadt Bremen • Feuersozietät Berlin (West) • Landschaftliche Brandkasse Hannover • Braunschweigische Landesbrandversicherungsanstalt • Braunschweigische öffentliche Mobiliarversicherungsanstalt • Lippische Landesbrandversicherungsanstalt • Oldenburgische Landesbrandkasse • Ostfriesische Landschaftliche Brandkassen • Westfälische Provinzial-Feuersozietät • Provinzial Feuerversicherungsanstalt Rheinprovinz • Hessische Brandversicherungsanstalt Kassel • Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt • Hessen-Nassauische Versicherungsanstalt Wiesbaden • Nassauische Brandversicherungsanstalt Wiesbaden • Badische Gebäudeversicherungsanstalt • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband • Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt • Hohenzollerische Feuerversicherungsanstalt • Bayerische Landesbrandversicherungsanstalt • Bayerischer Versicherungs-Verband

Monopol versus Marktlogik

Auch beim Selbstverständnis gab es Unterschiede: In Ländern mit staatlichem Feuerversicherungsmonopol sahen sich die Versicherer damals eher als öffentliche Anstalten denn als Privatversicherer. Der Unternehmensform Aktiengesellschaft standen sie skeptisch gegenüber. In der Regel gehörten sie dem Staat und standen somit weitgehend unter dem Einfluss der regionalen Politik. Und um Kunden mussten sie – anders als die übrigen Öffentlichen – auch nicht werben. Als Monopolversicherer bekamen sie das Neugeschäft schließlich automatisch.

Größtes Interesse bei den Kleinsten

Vor allem die kleineren und kleinsten öffentlichen Gesellschaften waren auf einen weitreichenden Rückversicherungsschutz für das großschadenträchtige Feuergeschäft und ihre hohe regionale Exponierung bei Naturgefahren angewiesen. 

Eine leistungsstarke Rückversicherung zu schaffen war also von größter Wichtigkeit.